Wenn aber jemand wissend beschädigt, so bleibt ihm kein Milderungsgrund seines Vergehens: denn er muß mit Recht nicht allein die Schuld der Tat, sondern auch der Absicht tragen. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / II. Buch, 5. Kapitel, 1)
Als Erschwerungsgrund führte er noch die Dienststellung des Beklagten, als Milderungsgrund sein unbescholtenes Vorleben an. - Froh zu Ende zu sein, setzte er sich dann wieder und blätterte in seiner Acte. (Quelle: Eduard Graf von Keyserling - Die dritte Stiege / XXIII - 1)
Und Magnet - er hatte noch den Milderungsgrund, dass er der beleidigten Aromasia sich nur angenommen, dass er nur um ihretwillen in den Streit sich gemischt habe. (Quelle: Kurd Laßwitz - Bis zum Nullpunkt des Seins / III)