Das sieht das Potsdamer OLG allerdings ganz anders: Große Zweifel hatte das Gericht daran, "ob die Firma >Hochtief< überhaupt die technischen Mindestanforderungen eingehalten hat". (Quelle: Junge Welt 1999)
Nach Ansicht des Beschwerdeführers hat Hochtief die technischen Mindestanforderungen bei der Ausschreibung nicht eingehalten. (Quelle: Junge Welt 1999)
Sie erfüllt nicht die Mindestanforderungen an eine juristische Sachverhaltswürdigung und an eine juristische Subsumtion unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Quelle: Junge Freiheit 1999)