Tatsächlich hatte der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Reinhard Vetter, beim ersten Gesetzesentwurf massive Einwände, schon weil es sich um eine "Muss-Vorschrift" gehandelt habe, berichtet er. (Quelle: Süddeutsche Online)
"Auf einer Barabfindung als Muss-Vorschrift bestehen wir nicht mehr, denn sie hätte unerwünschte Folgen", sagte Putzhammer der "Berliner Zeitung". (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Völlig verloren aber fühlt man sich bei der letzten Muss-Vorschrift: "Beim Aufschlag muss der Ball in einer Richtung aufwärts geworfen werden, die nicht mehr als 45 Grad von der Senkrechten abweicht." (Quelle: Tagesspiegel 1999)