"Wir empfehlen Käufern, gleich bei der Nacherfüllung dem Verkäufer eine knappe Frist zu setzen, dann hält man sich alles offen", rät Rechtsanwalt Linnertz von der Bremer Sozietät Ahlers & Vogel. (Quelle: Die Welt 2002)
Grundsätzlich kann der Käufer als Nacherfüllung die Neulieferung oder die Reparatur der mangelhaften Sache verlangen - je nach Wahl. (Quelle: Die Welt 2002)
Wird einem Käufer eine Sache mangelhaft geliefert, so hat er das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. (Quelle: Die Welt 2002)