Wesentlich ist auch die Festlegung, dass der Mitgliedstaat, der aus der Gemeinschaft austritt, keinen Anspruch darauf hat, internationale Rechte als Nachfolgestaat der Bundesrepublik Jugoslawien wahrzunehmen. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Während beide die Herrschaft der Kommunistischen Partei kritisierten, billigten sie doch die Grundprämisse des DDR-Regimes, die Bundesrepublik als Nachfolgestaat des Naziregimes anzusehen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Der Aufstand der albanischen UÇK-Extremisten gegen die slawischen Mazedonier jedoch droht nun auch den letzten jugoslawischen Nachfolgestaat in den Strudel von Krieg, Volkstumskampf und Auflösung zu ziehen. (Quelle: Die Zeit 2001)