Die Veröffentlichung einer (zuvor bereits im "Playboy" erschienenen) Nacktaufnahme in einer Frankfurter Tageszeitung stellte laut Auffassung des Landgerichts Frankfurt keine Verletzung des Rechts der Sportlerin am eigenen Bild dar. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Deshalb ist das Medienrecht, wie das Wettbewerbsrecht auch, oft mit Namen verbunden, die auf den Meilensteinen dieses Richterrechts stehen: "Familie Schölermann" etwa, oder "Schloss Tegel" oder, etwas allgemeiner, "Nacktaufnahme". (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Das kann eine Nacktaufnahme sein, der Mord an einem Präsidenten oder ein Buch, das eine Fatwa nach sich zieht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)