Noch haben die deutschen Behörden sich nicht entschieden, ob die künstliche Darmflora als Futtermittel, als Arzneimittel, als Nahrungsmittelzusatz oder als Impfstoff einzuordnen ist. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Das Geschäft ist legal, denn die Substanz gilt in den USA lediglich als Nahrungsmittelzusatz, obwohl sie bei Bodybuildern zur Muskelmast äußerst beliebt ist. (Quelle: Welt 1999)