Das habe aber nicht dem Umsatzsteuerrecht entsprochen, das bei einer Nebenleistung identische Personen als Empfänger voraussetze. (Quelle: DIE WELT 2000)
Bisher seien Wasseranschlüsse als so genannte Nebenleistung der Wasserversorgung nur mit sieben Prozent besteuert worden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Ein Entgelt für die Nebenleistung Bonuspunkte sei nicht zu zahlen. (Quelle: DIE WELT 2000)