"Unerheblich ist hingegen, ob der vereinbarte Bestimmungsvorbehalt eine wesentliche Vertragspflicht oder nur einen Nebenpunkt des Vertrages betrifft. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In einem Nebenpunkt der Anklage, dem Abdruck einer Anklageschrift, verurteilten die Richter Storim außerdem zu einer Geldstrafe von 1.950 Mark. (Quelle: TAZ 1989)