Die Feuerkasse bewies schon früh kreativen Innovationsgeist: 1923 richtete sie die "gleitende Neuwertversicherung" ein, die laut Poppelbaum zur Sicherung der Wertbeständigkeit von Immobilien unerlässlich ist. (Quelle: DIE WELT 2001)
Sie hat auch schon 1833 das heute überall gängige Prinzip der Neuwertversicherung erfunden, das erst knapp hundert Jahre später grundsätzlich eingeführt wurde. (Quelle: DIE WELT 2001)
Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 33/92) eine Klausel der Allgemeinen Bedingungen für die Hausrat- Neuwertversicherung für unwirksam erklärt, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)