Für Nachtspeicherheizungen sowie Bahnen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und den Betrieb von Oberleitungsomnibussen erhöht sich der kWh-Preis nur um die Hälfte, somit um einen Pfennig. (Quelle: Welt 1999)
Das PersonenbeförderungsG erfaßt nach seinem in § 1 festgelegten sachl. Geltungsbereich "die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahn, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen". (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)