Die Einnahmen von Verkehrskontrollen im grenznahen Bereich, sofern es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, gehen an das Land des kassierenden Beamten. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Künftig können Polizisten aus Berlin und Brandenburg im jeweils anderen Land Ordnungswidrigkeiten ahnden oder Bußgelder verhängen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die hat zwar mit Ostern gar nichts zu tun, fällt aber durch die Maschen der Ordnungswidrigkeiten und könnte höchstens als verbotenen Sportveranstaltung ausgelegt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)