Manch einer verdirbt es sich durch das Parkstudium auch noch mit dem BAföG-Amt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Stellt das Parkstudium für den Auszubildenden die Alternative zum Wunschstudium dar, dann ist davon auszugehen, daß der Parkstudiengang der Neigung des Auszubildenden - abgesehen vom Wunschstudium - am ehesten entspricht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)