Es ist fraglich, ob eine Instruktion so tief in das Partikularrecht eingreifen darf. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Auch wenn dieses Bemühen durchaus berechtigt ist, muß die Tatsache auf Bedenken stoßen, daß alles Partikularrecht, das mit der Instruktion nicht vereinbar ist, aufgehoben wird. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)