Es handelt sich um Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit, und dafür gibt es feste Regeln. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Bestllungen der Vorstandsmitglieder sollen auf die Dauer von 5 Jahren erfolgen, es sei denn, durch den Zeitpunkt der regulären Pensionierungen ergibt sich eine kürzere Dauer. (Quelle: Die Zeit 2000)
Das Problem stellt sich nicht nur durch die zahlreichen Pensionierungen, sondern wird wegen den Möglichkeiten der Altersteilzeitarbeit unkalkulierbar. (Quelle: DIE WELT 2001)