Daher mussten die privilegierten Drucker eine größere Anzahl von Pflichtexemplaren - zumeist zwischen zehn und 30 - an die Behörden liefern. (Quelle: DIE WELT 2000)
Durch die 1885 eingeführte Abgabe von Pflichtexemplaren aller deutschen Doktorarbeiten und den Tausch mit dem In- und Ausland ist dabei eine in Europa einmalige Sammlung entstanden. (Quelle: Die Zeit 1995)
Eine gesetzliche Regelung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren gibt es erst seit 1969. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)