So mancher Betrieb umgeht die Pflichtquote jedoch bewusst- und zahlt lieber eine "Ausgleichsabgabe" für jeden nicht besetzten Pflichtplatz. (Quelle: Süddeutsche Online)
Für jeden unbesetzten Pflichtplatz muß der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe von 200 Mark pro Monat an den Landeswohlfahrtverband zahlen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Abgabe beträgt monatlich 200 Mark für jeden unbesetzten Pflichtplatz. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)