Ebenfalls sind es die EU-Staaten, die bislang eine punktuelle Angleichung der Straftat-Definitionen und der Prozeßordnungen verweigerten. (Quelle: Welt 1998)
Mit deutscher Gründlichkeit wurde die Hexenjagd juristisch untermauert: Zwei deutsche Dominikaner veröffentlichten 1487 den "Hexenhammer", ein Buch, das ein gültiges System von Hexerei-Vorwürfen und Prozeßordnungen entwickelte. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Der Begriff des Sachverständigen gehe eigentlich auf die Prozeßordnungen zurück. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)