Streit um Quislings Schloss (Quelle: DIE WELT 2001)
So haben z. B. die Tschechen mit ihrem Lustrationsgesetz ähnlich wie die Norweger für ihre Quislings eine mehrjährige Sühnefrist (befristete Zuweisung ins zweite Glied) mit einem von vornherein klar definierten Schlußstrichtermin festgesetzt. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Auswahl ist interessant, nicht nur die bekannten "Quislings" sind da, sondern z. (Quelle: TAZ 1996)