Dafür steht daneben ein neuer Text: "Rückkehrberechtigung bis zum 21. November 1996." (Quelle: TAZ 1996)
Damit die Transitstaaten Österreich, Slowenien und Kroationen keinen Ärger machen, sollte den Leuten eine fälschungssichere 'Rückkehrberechtigung' in den Paß geklebt werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Paß dokumentiert für die Dauer seiner Gültigkeit in einer einfach nachzuprüfenden Form die Identität, die Reisebefugnis und die Rückkehrberechtigung seines Inhabers (Hailbronner, AusländerR, 2. Aufl.(1989), Rdnr. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)