Sollte eine Reinheitsanalyse einen Anteil von mehr als 500 Gramm reinen Rauschgifts ergeben, ist die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sollte die noch ausstehende Laboruntersuchung ergeben, dass der Anteil reinen Rauschgifts über 500 Gramm liegt, gilt der Tatbestand des Drogenhandels als erfüllt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sollte eine Laboruntersuchung ergeben, dass der Anteil reinen Rauschgifts über 500 Gramm liegt, gilt der Tatbestand des Drogenhandels als erfüllt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)