Der Kunde entscheidet, ob er pro Monat 10, 20 oder 30 Prozent des Rechnungsbetrages abzahlen will, 99 Euro müssen es aber mindestens sein. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
* In Lokalen ist ein Trinkgeld von zehn bis 15 Prozent des Rechnungsbetrages angebracht. (Quelle: Die Welt Online)
Nach der seit Januar gültigen Regelung müssen Empfänger von Bauleistungen 15 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten und an das Finanzamt abführen. (Quelle: Die Welt Online)