Der Kirchenstaat war die Regierung Europas mit den ältesten Rechtstiteln; sie datierte sich zurück auf die karolingische Zeit. (Quelle: Die Zeit 2000)
Alles und alles war in Rechtstiteln festgelegt: die Privilegien des Klerus und des Adels, die Rechte der Rentenbesitzer und der Zunftbürger. (Quelle: DIE WELT 2000)
Ein und dasselbe Objekt hat also zeitweise zwei Eigentümer mit unterschiedlichen Rechtstiteln. (Quelle: Süddeutsche Online)