Etliche schnelle Fahrzeuge haben aber bereits für Sommerreifen einen relativ hohen Reifeninnendruck vorgeschrieben. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
2 Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. (Quelle: Schoenfelder Gesetze)