Führende Vertreter dieser Religion, so ein Gutachter von der Universität Kairo, hätten die Ansicht vertreten, den Religionsangehörigen sei der Verzehr des Fleisches von Tieren erlaubt, das mit einem elektrischen Schock betäubt werde. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
"Krankenhausseelsorge für den einzelnen Religionsangehörigen setzt voraus, daß der Seelsorger die Religionszugehörigkeit kennt" (Dietz, BadWürttKrankenhausG, § 45 Anm. III 1). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Kalte, harte Väter soll es unter allen Nationalitäten, Rassen und Religionsangehörigen geben. (Quelle: TAZ 1990)