Das höchste Gericht in Zivil- und Strafsachen sei nach Größe und Einfluß auf die Rechtsordnung das bedeutendste der fünf Revisionsgerichte. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dabei sollte auch die Bereitschaft der Revisionsgerichte, in die Inhalte der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hineinzuleuchten, bei den verschiedenen Rügetypen vereinheitlicht werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Entscheidungsgründe seien nicht so sehr an die Kollegen - Revisionsgerichte und Habilitationsväter - gerichtet, sondern an den rechtssuchenden Bürger. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)