Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die mit einem anderen Mann verlobt ist, aber noch nicht freigekauft oder freigelassen wurde, dann muß der Mann
Schadenersatz leisten. Die beiden müssen aber nicht getötet werden, denn die Frau war nicht frei.
And whosoever lieth carnally with a woman, that is a bondmaid, betrothed to an husband, and not at all redeemed, nor freedom given her; she shall be scourged; they shall not be put to death, because she was not free.