Aber dieser vom OLG Düsseldorf verhandelte Fall ist der einzige mir bekannte, in dem eine derartige Schadenszufügung durch einen Verwalter gerichtskundig wurde. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
So wird in der Referentendiskussion zum Entwurf eines brandenburgischen Straßengesetzes die Aufnahme einer Regelung erwogen, nach der die Haftung der Straßenbaulastträger für schuldlose Schadenszufügung ausgeschlossen werden soll. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Besondere Anforderungen an die Klarheit sind dann zu stellen, wenn eine Haftung auch für schuldhafte Schadenszufügung durch den Reitschulunternehmer oder Reitlehrer ausgeschlossen sein soll." (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)