Mit einer "Dienstwagenneidsteuer" müssen sie ein Prozent des Neuwertes monatlich als Scheingewinn versteuern. (Quelle: DIE WELT 2001)
Ungerecht ist auch, daß in dem zu versteuernden "Gewinn" im Normalfall auch noch ein inflationsbedingter Scheingewinn enthalten ist und selbst bei Veräußerung mit Verlust ein zu versteuernder "Gewinn" entstehen kann. (Quelle: Welt 1999)
Absurd ist die Rechnung etwa beim kleinen Olms-Verlag, dessen Scheingewinn von 430 000 Mark fast dreimal so hoch wäre wie die realen 150 000 Mark Umsatz. (Quelle: Tagesspiegel 1999)