damit tritt die Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung für die Metallindustrie in Kraft . (Quelle: IDS-Korpus)
Punkt eins: „Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich im Rahmen einer Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung, aus Anlaß von Tarifstreitigkeiten auf jede Form des Arbeitskampfes zu verzichten.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Diese Regel gilt für alle Verträge. Sie gilt auch für die Schiedsvereinbarung, gleichviel, ob man diese dem materiellen oder dem Prozeßrecht zuordnet oder ob man von einem gemischtrechtlichen Rechtsverhältnis spricht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)