Das Umtauschrecht gilt bei nicht angezeigten Warenmängeln auch im Schlussverkauf. (Quelle: Die Welt 2002)
Der Schlussverkauf, das weiß auch der Einzelhandelssprecher, sei ja ohnehin nicht mehr das große Getümmel wie in der Vergangenheit. (Quelle: Die Welt 2002)
Viele hätten sich gesagt, so Kalkmann, dass es besser sei, die Waren zwar mit Reduzierungen, aber eben vor dem Schlussverkauf noch mit größeren Spannen zu verkaufen. (Quelle: Die Welt 2002)