Statt ein Schneeräumgerät anzuschaffen, hätte der Vermieter eine Fachfirma damit beauftragen und die Kosten umlegen können. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Befreit vom Schneeräumgerät transportieren die Unimogs im Sommer als Zugmaschinen das Equipment eines Gerüstbau-Betriebs, während Abroll- und Drei-Seiten-Kipper in dieser Zeit für Tiefbau-Unternehmen Bauschutt fahren. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Zugleich soll ein Schneeräumgerät entwendet worden sein. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)