Sie informieren am Samstag, 8. Februar, von 9.30 bis 16 Uhr ausführlich über die zahlreichen rechtlichen Besonderheiten und berichten auch von praktischen Erfahrungen aus der Änderung des Schuldrechtes im vergangenen Jahr. (Quelle: Süddeutsche Online)
Der Gedanke aber, einen Schutzvertrag zwischen dem Einreicher und der Bank zugunsten des wirklichen Scheckberechtigten anzunehmen, würde das System des deutschen Schuldrechtes sprengen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)