Ziele der Revolution von 1848 waren die Erlangung der Pressefreiheit, Einführung von Schwurgerichten, Vereins-und Versammlungsfreiheit, Volksbewaffnung und die Bildung eines Parlaments. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
"Wahrscheinlich verlor die lebenslange Freiheitsstrafe durch die Einführung der gesetzlichen Strafaussetzungsregelung ihren Schrecken und senkte bei den Schwurgerichten die Hemmschwelle", so der Kriminologe Hartmut-Michael Weber*. (Quelle: TAZ 1995)
Wer von den KZ-Wach- und -Tötungsmannschaften am "ordnungsgemäßen Ablauf" mitgewirkt hatte, dem passierte vor den Schwurgerichten der NS-Prozesse gar nichts! (Quelle: TAZ 1994)