Der Verteidigungsfall verdrängt den Spannungsfall. (Quelle: Die Zeit 2001)
Ansonsten dürfen die einzelnen Maßnahmen nur getroffen werden, wenn der Bundestag entweder selber den Spannungsfall festgestellt hat oder aber wenn er den Einzelmaßnahmen zustimmt. (Quelle: Die Zeit 2001)
Der Spannungsfall: An zwei Stellen spricht das Grundgesetz vom "Spannungsfall" - ohne eine Legal-Definition. (Quelle: Die Zeit 2001)