Verbliebe die Möglichkeit der Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß Paragraph 61 StGB bzw. der Sicherungsverwahrung nach Paragraph 66 StGB. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Auch für Konkurrentenspionage solle das StGB gelten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wir wollen es nicht den Frauen zumuten, gegen den bayerischen Sonderweg beim Paragraphen 218 StGB vorzugehen, sondern wir wollen selbst handeln. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)