Nicht überrascht oder niedergeschlagen wirkte er nach den Worten des Staatsanwalts. (Quelle: FREITAG 2000)
In den Ausführungen des Staatsanwalts fällt der Begriff "situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung" auf, die nicht zugelassen sei, im Unterschied zur regulären Kriegsdienstverweigerung. (Quelle: FREITAG 2000)
Lokale Menschenrechtsorganisationen und Vertreter der katholischen Kirche geben sich mit den Erklärungen des Staatsanwalts nicht zufrieden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)