Zu den Grundlagen gehörten Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Staatslehre, Rechtssoziologie und Methodenlehre. (Quelle: Die Zeit 1997)
Heller verstand seine Staatslehre als "Politikwissenschaft" - man kann nur darüber spekulieren, welche Rolle er in der Nachkriegszeit für das Fach gespielt hätte, wenn er nicht allzu früh, 1933 im spanischen Exil, gestorben wäre. (Quelle: Die Zeit 2001)
Zu den Lehrbeauftragten, deren Studienleiter der junge Theodor Heuss war, zählten führende Köpfe der Staatslehre: Hugo Preuß, Hermann Heller und Gustav Radbruch. (Quelle: Die Zeit 2001)