Selbst wenn es sich dabei um eine gesetzliche Standespflicht handelte, wäre es nicht Aufgabe der Gerichte, sie durchzusetzen. (Quelle: Die Zeit 1970)
Bisher galt das Tragen der Rechtsanwaltsrobe überwiegend als Standespflicht. (Quelle: Die Zeit 1970)
Die ärztliche Standespflicht verbiete es ihm, der jungen Frau durch eine Leihmutter zu einem Kind zu verhelfen, meinte der Mediziner Pasquale Bilotta. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)