- Die Probefahrt sollte der Überprüfung von Startwilligkeit, Leichtgängigkeit von Bowden-Zügen sowie der Funktionstüchtigkeit von Kupplung und Schaltung in kaltem und warmem Betriebszustand gelten (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Probefahrt mit dem (unbedingt versicherten) Motorrad sollte der Überprüfung von Startwilligkeit, Leichtgängigkeit von Bowdenzügen sowie der Funktion von Kupplung und Schaltung in kaltem und warmem Zustand gelten. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)