"Ich plädiere dafür, daß auch die Länder und Kommunen ein eigenes, wenn auch begrenztes Steuererhebungsrecht bekommen", sagte er im Gespräch mit der Berliner Zeitung. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dazu gehören die Selbstverwaltung, das Steuererhebungsrecht, die Inanspruchnahme von Zuwendungen aus dem Staatshaushalt, eine Reihe von Gebühren- und Steuerbefreiungen, die Dienstherreneigenschaft und Disziplinargewalt über ihre Mitarbeiter. (Quelle: Welt 1998)
Hiermit sind allerdings Steuern gerade nicht gemeint, da den nach Nr. 3 privilegierten öffentlichen Verbänden das Steuererhebungsrecht fehlt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)