Zentrales Anliegen der Strafbestimmung sei es zu verhindern, dass von deutschem Boden aus jemals wieder ein Krieg ausgelöst werde. (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Gesetz muß deshalb eine Strafbestimmung für den Fall von Zuwiderhandlungen enthalten." (Quelle: BILD 1998)
Eine "ewige Strafbestimmung" dürfe es nicht geben und es reiche nicht aus, "daß einschlägige Kreise und Gruppen den Kennzeichencharakter kennen". (Quelle: Junge Welt 2001)