Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie und Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main (Quelle: Die Zeit 2000)
Denn Verbandsrecht darf nicht im krassen Widerspruch stehen zum üblichen Strafrecht. (Quelle: Die Zeit 2000)
Einerseits ist modernste Analytik aufputschwilligen Sportlern hart auf den Fersen (siehe auch nebenstehenden Artikel), andererseits schlüpfen diese durch die Lücken unterschiedlicher Rechtsprinzipien von Verbands- und Strafrecht. (Quelle: Die Zeit 2000)