Verstöße gegen das Parteiengesetz stellen bislang keinen Straftatbestand dar. (Quelle: Junge Freiheit 2000)
Mit dem Straftatbestand der Fahnenflucht verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Interesse des Staates an der ungeschmälerten Kampfkraft und Einsatzfähigkeit der Truppe zu schützen. (Quelle: FREITAG 2000)
" - gemeint ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPJS), die in letzter Zeit die Verbreitung von CDs mit Nazi-Musik als eindeutigen Straftatbestand bezeichnet hatte. (Quelle: FREITAG 1999)