Laut Innenverwaltung droht dem 13-Jährigen wegen Strafunmündigkeit keine Ausweisung. (Quelle: DIE WELT 2001)
"Wir müssen davon ausgehen", sagt ein Beamter, "das Kinder gezielt wegen ihrer Strafunmündigkeit von Erwachsenen ausgeliehen und für Straftaten eingesetzt werden." (Quelle: Die Welt 2001)
Das Verfahren war wegen der Strafunmündigkeit des Schülers eingestellt worden. (Quelle: DIE WELT 2000)