Aktionäre, die effektiven Urkunden entweder selbst oder bei einer Depotbank in Streifbandverwahrung halten, müssen ihre Anteilsscheine zwischen dem 9. Oktober 2000 und 12. Januar 2001 zur kostenfreien Umstellung einreichen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Auch kann er sein Aktienpaket nicht in dem kostengünstigen Girosammeldepot seiner Bank verwahren lassen, sondern muß die teurere Streifbandverwahrung wählen oder sich die Wertpapiere aushändigen lassen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Sie führen als Wertpapiersammelbanken den (stückelosen) Wertpapiergiroverkehr (Ferngiro) und die Verwahrung von Wertpapieren (Girosammeldepot, Streifbandverwahrung) durch. (Quelle: Fischer Boersenlexikon)