11.Jeder Student sollte immer, wenn er einen Job antritt, Lohnsteuerkarte, Studienbescheinigung, Rentenversicherungsnummer und Bescheinigung der Krankenkasse mitbringen (in Branchen wie Gastronomie auch Sozialversicherungsausweis). (Quelle: Die Welt Online)
So soll etwa ein Mausklick auch reichen, um sich nicht nur als Student einzuschreiben, sondern gleichzeitig auch Bibliotheksausweise und eine eigene E-Mail-Adresse zu beantragen und gleich die Studienbescheinigung auszudrucken. (Quelle: DIE WELT 2000)
Beiliegen sollte ein kurzer Lebenslauf mit der Darstellung der "studienbegleitenden Aktivitäten" und eine Studienbescheinigung. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)