Nach Auswertung der Vernehmungen der Soldaten und von Zeugen könne dann mehr zur Tatbeteiligung und zum Motiv der einzelnen Bundeswehrangehörigen gesagt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Darstellung, Richter sei durch Drohungen von Drach zu den Erpresseranrufen gebracht und damit zur Tatbeteiligung gedrängt worden, hielt Stechmann für eine Lüge. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
G.s Darstellung über die Tatbeteiligung sei so verworren gewesen, daß von einem Geständnis keine Rede sein könne, sagte Staatsanwältin Petra Marx. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)