Gerade diese Ordnungsliebe jedoch brachte Helmut K. und Peter G. eine Anklage wegen "gemeinschaftlicher dirigierender Zuhälterei" in 23 Fällen ein, jeweils in Tatmehrheit mit Ausbeutung von Prostituierten. (Quelle: Süddeutsche Online)
M. erhalte fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe wegen schweren Raubes in Tatmehrheit mit versuchtem Mord, entschied die Strafkammer. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Das Gericht verurteilte P. zu einer achtjährigen Jugendstrafe wegen Mordes an dem Förster in Tatmehrheit mit Raub sowie versuchtem Mord am Fahrer des gerammten Autos. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)