Bereits im Jahr 1997 entstand ein Regelungswettlauf zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob es sich beim Internet um einen Mediendienst oder um einen Teledienst handelt. (Quelle: DIE WELT 2001)
Denn für die Fleischbeschau lässt der Münchner Bestellkanal, der sich nicht als "normaler" Rundfunksender, sondern als Teledienst versteht, neben Hüllen jetzt auch Sendezeitbeschränkungen fallen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die ist im TV und als Mediendienst verboten, aber als Teledienst nicht ausdrücklich untersagt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)